‚Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.‘ (Artikel 4 Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes)
Keine 10 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg begriff sich die Bundesrepublik Deutschland wieder als militärische Kraft. Die 1956 neu gegründete Bundeswehr verpflichtete Generationen junger Männer zum Dienst an der Waffe. Das Grundgesetz sah vor, dass man aufgrund von Gewissensnöten den Wehrdienst verweigern konnte, aber noch zu Zeiten von Willy Brandts Kanzlerschaft galt die Kriegsdienstverweigerung als systemzersetzend.
Unter großem Druck und vielen Demütigungen musste die Gewissensnot bewiesen werden. Vor Gutachtern, denen die Bundeswehr mehr galt, als das Wohl der Rekruten. Einer dieser jungen Männer war Hermann Brinkmann, ein überzeugter Pazifist, der 1973 eingezogen wurde. Vergeblich wehrte er sich gegen seinen Einberufungsbefehl. Während der Grundausbildung nahm er sich das Leben …
Hannah Brinkmann arbeitet in ihrem für den Leibinger-Preis nominierten Debüt ‚Gegen mein Gewissen‘ das Schicksal ihres Onkels auf, das in den 1970ern bundesweit Schlagzeilen machte und eine Debatte über die Rechtmäßigkeit der Gewissensprüfung auslöste. Unaufgeregt, einfühlsam und brillant recherchiert, erzählt die Hamburger Comickünstlerin vom Aufbegehren gegen Autoritäten und dem Kampf für das Richtige.
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